§1 
Die Hundepension Hundewald nimmt den Hund des Besitzers
für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut.

 

Der  Besitzer konnte die Hundepension vorab besichtigen.
Der Hund wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.

§2
Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären
und verlässt sich auf die  Angaben des Abgebers,
die in dem Vertrag gemacht wurden und die Eintragungen im Impfpass.

§3 
Der Besitzer bestätigt, dass alle Informationen betreffend seines Hundes
vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§4 
Der bestehende Vertrag behält seine Gültigkeit für spätere Unterbringungen.

§5

Sollte ein vereinbarter Unterbringungstermin seitens der Hundepension Hundewald auf Grund von nicht selbst verschuldeten, unvorhersehbaren Umstäden, z.b. Krankheit, technische Pannen oder Geschäftsaufgabe nicht zustandekommen, bestehen keine Schadensersatzansprüche.

§6
Es ist in letzter  Instanz der Hundepension vorbehalten zu entscheiden,
ob der in Obhut gegebene Hund verträglich mit anderen Hunden ist
um dementsprechend die artgerechte Haltung des Hundes zu garantieren.

Die Pension versichert, dass der Gasthund mit uns in Haus und Garten lebt
und nicht in Box oder Zwinger untergebracht wird.

Um unsere und andere Gasthunde zu schützen, muss daher ein Hund, der sich aggressiv und zerstörerisch verhält, unverzüglich durch den Tierhalter oder einer von ihm bevollmächtigten Person wieder abgeholt werden.
 
Ist eine Abholung des Hundes seitens des Halters oder einer vom Halter beauftragten Person nicht möglich, so wird dieser Hund in eine andere Betreuung, z.B. Tierheim gebracht.
Die Kosten, die hierfür entstehen, übernimmt in vollem Umfang der Halter.

Der Hund, der aus obigen Gründen unsere Pension vorzeitig verlassen muss, zahlt dennoch für die Unterkunft der gesamten gebuchten Zeit.

§7
Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund, ohne Parasitenbefall ist
und eine gültige Impfung gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis,
Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut vorliegt.
Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben.
Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein, ist die Hundepension Hundewald  berechtigt, diese von einem Tierarzt nachholen zu lassen.
Die Kosten werden dem Besitzer des Hundes in Rechnung gestellt.

Sollte eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer bei Pensionsbeginn
länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein,
behält sich die Hundepension Hundewald vor, dies kostenpflichtig nachzuholen.
Nachweis über Wurmkur ist erforderlich.

Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit,
trägt der Besitzer dieses Hundes alle dadurch entstandenen Kosten
für die  Desinfektion und Mitbehandlung aller angesteckten Hunde.
Wir empfehlen, bei dem Hund ca. 1 Woche vor dem Aufenthalt bei uns
eine Anti-Parasitenbehandlung (Floh- und Zeckenprophylaxe) vorzunehmen.

§8 
Der Besitzer erlaubt der Hundepension Hundewald ausdrücklich einen Tierarzt zu konsultieren, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig ist.
Alle Kosten werden vom Besitzer getragen und beim Abholen des Hundes sofort beglichen. Die Hundepension Hundewald versucht so weit wie möglich,
sich mit dem Besitzer vorher abzustimmen.

§9
Die Hundepension Hundewald übernimmt keine Haftung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes.

§10
Sollte während der Betreuungszeit die Hündin läufig werden, behalten wir uns vor,
bei einemTierarzt unserer Wahl eine Läufigkeitsunterdrückung durchführen zu lassen.
Die Kosten sind vom Halter zu tragen. Für eine in der Betreuungszeit entstandene    Trächtigkeit wird von der Hundepension keine Haftung übernommen.

§11
Der Besitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.

§12
Der Hundebesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei
unter den Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuell entstehenden Kosten
einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt.                      

§13
Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von seiner Haftpflicht ausgeglichen werden.  

§14
Die Hundepension Hundewald übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.).

§15
Ebenso haftet die Hundepension nicht bei Entlaufen
(z.B. unter dem Zaun durchbuddeln) des Tieres.

§16
Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten
Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird,
werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt.

Es ist der Hundepension Hundewald vorbehalten einen
Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen.

Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens eine Woche
nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins, außer der Vertrag wurde verlängert, ist es der  Hundepension vorbehalten, den Hund zu vermitteln, oder ins Tierheim zu bringen.

Eventuelle Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
Die erzielte Vermittlungsgebühr wird mit den entstandenen Kosten
für die Unterbringung des Hundes, den entstandenen Kosten
und einer Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Weitere offene Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

§17
Die Hundepension behält sich vor,
die Hälfte des veranschlagten Preises bei der Reservierung zu verlangen.

§18
Um dem Kunden ein Maximum an Flexibilität zu gewährleisten,
werden die Reservierungen auch telefonisch oder per e-mail angenommen.
Jede Reservierung wird durch die bestehenden AGB voll abgedeckt.

§19
Die Hälfte des veranschlagten Preises, mindestens ein Tagessatz, 
ist bei der Abgabe des Hundes sofort fällig.
Der Restbetrag ist bei der Abholung des Hundes zu bezahlen.
Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, etc.)
müssen vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen werden.

§20
Die Annahme und Ausgabe der Hunde wird nur vom Personal
der Hundepension getätigt.

Der Hundebesitzer darf sich auf dem Gelände der Hundepension nur in Begleitung
des Personals der Hundepension bewegen.

Der Hundebesitzer hat allen Anweisungen des Personals
auf dem Gelände sofort folgezuleisten.

§21
Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt
nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

§22
Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz
und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.

Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Besitzer, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.


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